Die finanzielle Situation unseres Landes ist nachweislich katastrophal und droht sich in den kommenden Jahren weiter zu verschärfen. Dabei sind die Rahmenbedingungen im Saarland mit dem fünfthöchsten Pro-Kopf-BIP aller Flächenländer und den geringen Problemen in der Kommunalstruktur (keine Kleinstkommunen, hohe Besiedlungsdichte) in mehreren Kernbereichen eigentlich überdurchschnittlich gut. Das Problem liegt vornehmlich bei der Altschuldenlast sowie den hohen Verwaltungsausgaben auf Kreis- und Landesebene.

Trotz den zahlreichen und mehr als deutlichen Hinweisen aus dem sogenannten „Junkernheinrich-Gutachten“ aus April 2015 hat sich hinsichtlich der Ausgabensituation und den Verwaltungsstrukturen erschreckend wenig getan. Ganz im Gegenteil, die Verschuldung steigt weiter an und belastet die zunehmend die Generationengerechtigkeit.

Nur mit einer gesunden Finanzstruktur können die vielen Herausforderungen im Bereich Bildung, innere Sicherheit, sozialer Gerechtigkeit, Infrastruktur usw. gelöst werden. Aus unserer Sicht stehen die vorhandenen Verwaltungsstrukturen in keinem Verhältnis zu deren Aufgaben und Ergebnissen. Zur Verbesserung der Haushaltslage unseres Landes bedarf es dringend einer effizienz- und bürgerorientierten Verwaltungsreform.

Die FREIEN WÄHLER sind vom Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung überzeugt; nur in der Kommune ist eine bürgernahe, an regionalen Bedürfnissen ausgerichtete und sachorientierte Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben sinnvoll möglich. Deshalb darf eine Straffung der Verwaltungsstrukturen keine weitere Schwächung der Kommunen nach sich ziehen.

Mit Blick auf die geringe Flächenausdehnung des Landes kann deshalb aus unserer Sicht auf die Ebene der Kreisverwaltungen verzichtet werden. Deren Aufgaben sind je nach Themenzugehörigkeit und effizienter Aufgabenwahrnehmung auf die Kommunen und das Land aufzuteilen; Aufgaben mit hohen Anforderungen an Professionalisierungsgrad und Fachwissen sind beim Land zu konzentrieren. Hierdurch können Arbeitsprozesse gestrafft und dringend erforderliche Finanzmittel freigesetzt werden.

Parallel müssen kommunale Verwaltungsstrukturen aufgabengerecht angepasst und optimiert, sowie kommunale Konsolidierungsmaßnahmen durch zeitlich angepasste Sanierungsbegleitprogramme des Landes unterstützt werden.