Gemeinsam gegen Straßenbaubeiträge

Die Instandhaltung von Straßen gehört zu den Aufgaben des Staates und darf nicht von Einzelnen getragen werden!

Mit sogenannten Gehweg- und Straßenausbaubeitragssatzungen werden Grundstückseigentümer an den Kosten von Sanierungsmaßnahmen beteiligt.

Da die Kommunen stets knapp bei Kasse sind (etwas, das wir grundsätzlich ändern wollen!) haben die Parteien der derzeitigen Landesregierung (CDU und SPD) beschlossen, die Erhebung wiederkehrender Beiträge ausdehnen zu wollen, um so die Kommunen mit Geld versorgen zu können. 

Bisher stand es den Gemeinden frei, sogenannte “Straßenausbaubeitragssatzungen” zu erlassen. Seit Ende 2019 sind sie per Gesetz dazu gezwungen. Am Ende bedeutet das nichts anderes, als die Bürger mehr zur Kasse zu bitten. 

Wir wollen dies rückgängig machen!

Die Möglichkeit zur Erhebung wiederkehrender Beiträge ist nach unserer Auffassung lediglich die Erhöhung der Grundsteuer unter anderem Namen. Insbesondere im ländlichen Bereich kann diese Regelung für Bürger existenzbedrohend sein, da hier die Last nur auf sehr wenige Schultern verteilt wird.

Das öffentliche Straßennetz in Deutschland kommt nicht nur den Eigentümern von Grundstücken, sondern allen Bürgern zugute. Somit ist deren Herstellung, Erhaltung und Ausbau Aufgabe der Daseinsvorsorge, deren Kosten von bereits erhobenen Steuermitteln (z.B. Mineralöl- und Kfz-Steuer, Maut) zu finanzieren sind.

Deshalb wollen wir:

  • Die Abschaffung von Gehweg- und Straßenausbaubeiträgen, um die Bürger zu entlasten und Rechtssicherheit und -gleichheit für Bürger und Kommunen herzustellen
  • Den dadurch entstehenden finanziellen Verlust der Kommunen durch geeignete Maßnahmen vollumfänglich ausgleichen
  • Im Sinne eines Verwaltungsvollzugs darauf hinzuwirken, dass Bescheide aufgrund von Gehweg- oder Straßenausbaubeitragssatzungen bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nicht mehr erlassen werden
  • Seit dem 01.01.2020 erteilte Bescheide aufgrund von Gehweg- oder Straßenausbaubeitragssatzungen im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens aufzuheben und bereits geleistete Zahlungen zurück zu erstatten