Energieerzeugung – ein lokaler Wirtschaftsfaktor

Nachhaltige Energiegewinnung bedeutet neue Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Aufschwung. Priorität für uns dabei ist: Bürger aktiv einbinden!

Das Jahrhundertprojekt Energiewende wird nur mit einer verlässlichen und durchdachten Energiepolitik gelingen. Energieversorgung und Klimaschutz sind zentrale Zukunftsaufgaben für unsere Gesellschaft. Eine regionale, effiziente und für alle bezahlbare Versorgung durch erneuerbare Energien sowie nachhaltige Klimaschutzmaßnahmen sind uns ein besonderes Anliegen.

Wir werden insbesondere die Forschung und Entwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien ambitioniert unterstützen. Wir treten für einen effizienten und umweltschonenden Ausbau der erneuerbaren Energien ein, bei dem insbesondere die gesundheitliche Unversehrtheit der Bürger oberste Priorität hat. Wir wollen Bürger und Kommunen dabei einbinden, damit die Energieerzeugung ein lokaler Wirtschaftsfaktor wird.

Je mehr regenerative Energie im Saarland dezentral erzeugt wird, desto niedriger ist der Bedarf an neuen Hochspannungsleitungen. Die Planung und Umsetzung der Energiewende darf nicht über die Köpfe der Bürger und Kommunen hinweg erfolgen.

Wir erachten eine Dezentralisierung der Energiegewinnung für wichtig. Sie vermeidet Leistungsverluste, schafft regionale Arbeitsplätze und bietet Kommunen eine Chance, durch regionale Stadtwerke an der Wertschöpfung teilzuhaben. Dennoch sollen Windkraft- und Photovoltaikanlagen an geeigneten Standorten konzentriert werden, um ein weiteres Zerreißen gewohnter Landschaftsbilder zu vermeiden.

Das wollen wir für Sie erreichen:

  • Gesundheitsschutz der Bürger hat die höchste Priorität
  • Abstand Windkraftanlagen nach der seit 2014 in Bayern geltenden sogenannten „10-H-Abstandregelung“ (Der Abstand von neu gebauten Windkraftanlagen zu Wohnhäusern muss das Zehnfache der Gesamthöhe der Windkraftanlage betragen)
  • Keine Windkraftanlagen in Naturschutz- oder Waldgebieten
  • Der Abstand von Windkraftanlagen zu Vogel- oder Naturschutzgebieten muss ebenfalls der 10-H-Abstandregelung entsprechen
  • Auch der Abstand von Industrieanlagen zur oberirdischen Rohstoffgewinnung (wie Steinbrüche) zu Naturschutzgebieten muss mindestens 800 Meter betragen